Zuschüsse für ein behindertengerechtes Auto


Behindertengerechtes Auto Zuschuss Wer hat denn nun eigentlich alles Anspruch auf Zuschüsse für ein behindertengerechtes Auto?

Allgemein ist zu sagen, dass ein Anspruch auf ein eigenes Auto besteht, sofern eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100 und Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) testiert ist und mindestens eine teilweise Erwerbsfähigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vorliegt. Denn die Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung (KfzHV) besagt sinngemäß: Sofern eine berufstätige Person zur Erreichung des Arbeitsplatzes nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, so bietet der Staat Unterstützung zur Beförderung an (dabei wird meistens ein Fahrdienst in Betracht gezogen). Wenn diese Möglichkeit jedoch innerhalb von fünf Jahren die maximale Förderung von 9500 € überschreitet, kann man sich für ein eigenes Auto entscheiden.

Umbauten, durch welche das Auto behindertengerecht angepasst wird, werden im Rahmen der Kfz-Hilfe nicht nur über einen Zuschuss gefördert, sondern vollständig übernommen. Weitere Informationen zu den verschiedenen behindertengerechten Umbauten finden Sie hier. Selbstverständlich befinden sich in unserem Fuhrpark auch eine große Auswahl an behindertengerechten Gebrauchtwagen.

Vereinbaren Sie jetzt über unser Kontaktformular einen Termin um mit uns Ihre Möglichkeiten und Ihr perfektes Auto zu finden.

Wir hoffen wir konnten Sie mit dem Beitrag zum Thema Zuschüsse für behindertengerechte Autos ausreichend informieren.


Dieselfahrverbot bei Behindertengerechten Autos


Fahrzeuge mit denen Schwerbehinderte fahren oder befördert werden, die gehbehindert, außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, sind generell vom Fahrverbot ausgenommen.

Der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „BI“ (mit mindestens 50%) genügt in diesem Fall als Berechtigung.

Für alle Fahrten, die ohne schwerbehinderte Person erfolgen (Besorgungsfahrten, Hilfe im Haushalt etc.), muss jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In diesem Fall muss die Notwendigkeit der Fahrten durch eine ärztliche Bestätigung nachgewisen werden.






KFZ-Handel Bartsch:


Der KFZ-Handel Bartsch, bestehend aus den beiden Einzelfirmen KFZ-Handel Uwe Bartsch und KFZ-Handel Bernd Bartsch mit Sitz in Neukirchen-Vluyn, erfüllt individuelle Kundenwünsche. Unsere Unternehmen wurden bereits 6 mal ...

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